Zugang zum Rathaus Aalen und den Rathäusern in den Teilorten wieder ohne 3G-Nachweis möglich

In Baden-Württemberg gilt seit 23. Februar wieder die Warnstufe, wodurch Zutrittsbeschränkungen zu Verwaltungsgebäuden entfallen.

Seit 23. Februar gilt in Baden-Württemberg laut der Corona-Verordnung wieder die Warnstufe, die keine Zutrittsbeschränkungen zu Verwaltungsgebäuden vorsieht. Somit entfällt ab Montag, 28. Februar, die Pflicht für Besucher*innen, beim Betreten der Rathäuser in Aalen und in den Teilorten einen 3G-Nachweis vorzulegen. 

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung online unter www.aalen.de empfohlen.  

Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in allen Rathäusern weiterhin besteht.

© Stadt Aalen, 25.02.2022