Im Zeitraum von Montag, 12. Mai bis Freitag, 16. Mai findet auf den elf Aalener Friedhöfen die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabmale statt.
Mit der jährlichen Grabmalstandsicherheitsprüfung kommt die Friedhofsverwaltung der Stadt Aalen ihrer Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nach.
Die Standsicherheit wird mithilfe von entsprechend zugelassenen und regelmäßig kalibrierten Prüfgeräten ermittelt. Steinmetzbetriebe werden gebeten, frisch gesetzte Grabmale zu kennzeichnen, deren Fundamente bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht ausgehärtet sind. Diese Grabmale werden von der diesjährigen Prüfung ausgenommen.
Im Falle einer festgestellten Standunsicherheit eines Grabmals werden die Grabnutzungsberechtigten umgehend von der Friedhofsverwaltung informiert. Die Nutzungsberechtigten haben innerhalb von vier Wochen dafür Sorge zu tragen, dass die Standsicherheit wiederhergestellt wird. Bei besonders umsturzgefährdeten Grabmalen innerhalb von zwei Wochen.
Rückfragen beantwortet die Friedhofsverwaltung der Stadt Aalen unter der E-Mail gruenflaechenamt@aalen.de
PNr. 238/2025