Staatsangehörigkeit
Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt bei der Geburt in der Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen.
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
Auch außerhalb der Sprechzeiten Termine möglich!
Bitte Termin vereinbaren!
Zuständige Dienststellen
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