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Lebensbescheinigung

Für Renten- und Pensionsansprüche von Senioren wird häufig eine Lebensbescheinigung benötigt.

Beantragung der Lebensbescheinigung:

Persönlich unter Vorlage des Ausweisdokumentes. Mitzubringen ist auch der von der Rentenstelle übersandte Vordruck.

Gebühren:

Bei Rentenansprüchen aus dem Ausland und bei privatversicherten Renten beträgt die Gebühr für die Bescheinigung 8,00 €.
Lebensbescheinigungen für die gesetzliche Rentenversicherung im Inland sind gebührenfrei (§ 64 SGB X).

Unsere Anschrift

Rathaus Hofen
Dorfstraße 9
73433 Aalen-Hofen

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Öffnungszeiten

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

Auch außerhalb der Sprechzeiten Termine möglich!
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