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Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche

Bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben nach Verabschiedung des Bildungs- und Teilhabepakets einen Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen:

  • Schulausflüge und mehrtätige Klassenfahrten
  • Lernförderung
  • Zuschüsse für das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen,
  • Beschaffung von Schulbedarf
  • z.B. für Musikunterricht, Mitgliedsbeiträge der Sportvereine sowie verschiedene Kultur- und Freizeitangebote von Vereinen und Gruppen.
  • Schülerbeförderung.

Die Leistungen werden - mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Kosten für die Schülerbeförderung - als Sachleistungen erbracht.

Antragsformulare für oben genannte Leistungen sind in Aalen erhältlich bei folgenden Stellen:

  • Jobcenter, Hopfenstraße 65
  • Landratsamt, Stuttgarter Str. 41
  • Bezirksämter und Geschäftsstellen der Stadtbezirke

Der Grundantrag ist über die oben aufgefürten Links erhältlich. Für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Jobcenter in Aalen (Telefon: 07361 980-5370) oder das Jobcenter Ostalbkreis in Schwäbisch Gmünd (Telefon: 07171-1048-4430).
E-Mail: jobcenter-bildung-teilhabe@ostalbkreis.de

Zuständige Dienststellen