Anmeldung zur Eheschließung
Sie wollen heiraten?
Mit diesem Wunsch sind Sie nicht alleine: Jedes Jahr geben sich zwischen 300 und 350 Paare in den Aalener Standesämtern das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen helfen, diese mit Leichtigkeit zu nehmen:
Anmeldung zur Eheschließung
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen und dann einen Termin für die "Anmeldung zur Eheschließung" vereinbaren. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.
Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung
Wenn die folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
- beide Verlobte sind Deutsche und gehören nicht zum Kreis der Aussiedler,
- beide Verlobte sind volljährig und kinderlos,
- beide Verlobte sind ledig, waren also noch niemals verheiratet,
- beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Aalen,
- beide Verlobte sind in Aalen geboren,
dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass ein persönliches Gespräch am schnellsten und effektivsten ist.
Anmeldungen zur Eheschließung werden nur während der Öffnungszeiten entgegengenommen und erst, nachdem uns alle Unterlagen vorher vorgelegt wurden (Terminvereinbarung für Anmeldung!).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein verbindlicher Termin erst festgelegt werden kann, wenn alle Nachweise dem Standesamt vorliegen. Trauzeugen sind nicht mehr nötig. Sie können aber bis zu zwei Zeugen mitbringen.
Heiraten im Ausland
Grundsätzlich werden in Deutschland auch Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden, soweit die Eheschließung in der für das jeweilige Land vorgeschriebenen Form und durch die dort zuständige Stelle durchgeführt wurde.
Sie sollten sich dabei rechtzeitig darüber informieren, welche Nachweise Sie zur Eheschließung vorlegen müssen. Diese Information erhalten Sie bei der Stelle, bei der die Eheschließung vorgenommen werden soll oder auch evtl. bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land bzw. bei der Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland.
Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (z.B. in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.
Die ausländische Heiratsurkunde sollten Sie möglichst durch die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat im jeweiligen Land mit einer "Legalisation" versehen lassen, je nach Land genügt auch eine sogenannte "Apostille" (Überbeglaubigung) durch die dort zuständige Behörde.
Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sollten Sie mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen.Hier besteht zum einen die Möglichkeit, Namenserklärungen abzugeben, da im Ausland häufig nicht die nach deutschem Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe bestehen. Zum anderen können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe in das deutsche Eheregister nachbeurkunden lassen. In diesen Fällen sprechen Sie bitte nach Terminvereinbarung beim Standesamt Aalen vor.
Gebühren
Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens! Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.
Die Gebühren im Einzelnen:
- Prüfung der Ehefähigkeit
a) Anmeldung der Eheschließung 65,00
b) wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit (z.B. bei Vorlage einer ausländischen Geburtsurkunde) 110,00 Euro
c) wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist 130,00 Euro
- Heirats- und Geburtsurkunde (jedes Exemplar) 20,00 Euro
- Stammbuch, verschiedene Ausführungen ab 37,00 Euro
Die Hochzeitstage und ihre Namen
Die Hochzeit | Grüne Hochzeit |
Der 1. Hochzeitstag | Baumwollene oder Papierne Hochzeit |
Der 5. Hochzeitstag | Hölzerne oder (ohne Kinder) Ochsenhochzeit |
Der 6. Hochzeitstag | Zinn-Hochzeit |
Der 7. Hochzeitstag | Kupferne Hochzeit |
Der 8. Hochzeitstag | Töpferne oder Blecherne Hochzeit |
Der 10. Hochzeitstag | Rosen - Hölzerne Hochzeit |
Der 12. Hochzeitstag | Nickel-Hochzeit |
Der 12 1/2. Hochzeitstag | Petersilien-Hochzeit |
Der 15. Hochzeitstag | Gläserne oder Veilchen-Hochzeit |
Der 20. Hochzeitstag | Porzellan-Hochzeit |
Der 25. Hochzeitstag | Silberhochzeit |
Der 30. Hochzeitstag | Perlenhochzeit |
Der 35. Hochzeitstag | Leinwand-Hochzeit |
Der 37 1/2. Hochzeitstag | Aluminium-Hochzeit |
Der 40. Hochzeitstag | Rubin-Hochzeit |
Der 50. Hochzeitstag | Goldene Hochzeit |
Der 60. Hochzeitstag | Diamantene Hochzeit |
Der 65. Hochzeitstag | Eiserne Hochzeit |
Der 67. Hochzeitstag | Steinerne Hochzeit |
Der 70. Hochzeitstag | Gnadenhochzeit |
Der 75. Hochzeitstag | Kronjuwelenhochzeit |
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
Auch außerhalb der Sprechzeiten Termine möglich!
Bitte Termin vereinbaren!