Anmeldung eines Neugeborenen
Wird Ihr Kind im Ostalb Klinikum Aalen geboren, müssen Sie das Neugeborene dort bei der Stationären Aufnahme anmelden und die unten genannten Unterlagen abgeben. Das OAK bringt die Geburtsanzeigen mit Ihren Unterlagen zum Standesamt.
Verheiratete Eltern
- Nachweis über die Eheschließung (Eheurkunde, begl. Ausdruck Eheregister)
- Nachweis über Geburt der Eltern (Geburtsurkunde)
- Ausweisdokumente der Eltern (Reisepässe/Personalausweise)
Ledige Eltern
- Nachweis über Geburt der Eltern (Geburtsurkunde)
- Ausweisdokumente der Eltern (Reisepässe/Personalausweise)
- Vaterschaftsanerkennung (vorgeburtlich möglich)
- Evtl. Sorgeerklärung (vorgeburtlich möglich)
- Evtl. Namenserteilung (vorgeburtlich möglich)
Geschiedene Mütter
- Nachweis über die Eheschließung der Vorehe mit Auflösungsvermerk (Eheurkunde, begl. Ausdruck Eheregister)
- Nachweis über Geburt der Eltern (Geburtsurkunde)
- Ausweisdokumente der Eltern (Reisepässe/Personalausweise)
- Vaterschaftsanerkennung (vorgeburtlich möglich)
- Evtl. Sorgeerklärung (vorgeburtlich möglich)
- Evtl. Namenserteilung (vorgeburtlich möglich)
Ausländischen Urkunden sind immer im Original mit deutscher Übersetzung oder in internationaler Form vorzulegen.
Anerkennung der Vaterschaft
Die Anerkennung der Vaterschaft kann nur persönlich durch die Eltern bei folgenden Behörden erfolgen
- Jugendamt
- Standesamt
Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Gemeinsames Sorgerecht
Ist es Ihr Wunsch, das Sorgerecht zusammen mit dem Vater Ihres Kindes auszuüben, dann wenden Sie sich bitte an das
- Jugendamt
Die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht ist nur nach vorheriger Anerkennung der Vaterschaft möglich.
Möchten Sie kein gemeinsames Sorgerecht ausüben, hat die Mutter des Kindes kraft Gesetz das alleinige Sorgerecht.
Bitte beachten Sie, dass es aktuell aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens zu Verzögerungen in der Ausstellung der Urkunde kommt.
Bereiten Sie für einen reibungslosen Ablauf daher die Unterlagen sorgfältig vor, um Rückfragen und damit weitere verbundene Verzögerungen zu vermeiden.
Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Unmittelbar nach der Beurkundung schicken wir Ihnen die zweckgebundenen, gebührenfreien Geburtsurkunden für
- Krankenkasse/Mutterschaftshilfe
- Elterngeld
- Kindergeld
nach Hause. Sollten Sie weitere Urkunden benötigen, können Sie diese (gebührenpflichtigen) Geburtsurkunden für Ihr Kind über den Bestellassistenten inklusive Bezahlfuktion (https://www.aalen.de/bestellung-von-personenstandsurkunden.6271.25.htm) anfordern. Sie erhalten diese dann ebenfalls mit der Post.
Öffnungszeiten
Bitte sprechen Sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vor!
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 11:45 Uhr.
Ansprechpartner/in
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GeschäftsstellenleiterinSabine KlingTel.: 07361 9771-41Fax: 07361 9771-50E-Mail: rathaus.hofen@aalen.de