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Ahnenforschung

Einsicht in die Personenstandsbücher oder -register und in die seit dem 1. Januar 1876 geführten Standesregister, Durchsicht dieser Bücher (Register), die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ihnen können nur Personen verlangen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Ist das Personenstandsbuch jedoch älter (Eheregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre, Sterberegister 30 Jahre), so müssen Sie sich an das städtische Archiv wenden.

Unter aalen.de/ahnenforschung können Sie einen Antrag auf Auskunft aus einem Personenstandsbuch an das Archiv der Stadt Aalen senden.

Unsere Anschrift

Rathaus Hofen
Dorfstraße 9
73433 Aalen-Hofen

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Öffnungszeiten

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

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